Royale Fahrten Reese
Hans-Hermann Reese
Hakenweg 20
27578 Bremerhaven
Telefon: 0471 / 66 4 77
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Der Name Rolls-Royce (c), das Emblem, die Kühlerfigur, der Kühlergrill und die Typen-
bezeichnung sind eingetragene Warenzeichen der Rolls-Royce Motorcars Ltd. mit Sitz in Goodwood, England. (www.rolls-roycemotorcars.com), bzw. der Rolls-Royce Plc. Für Texte und Photos gelten Urheberrechte. (c) Alle Texte: Hans-Hermann Reese.
hochzeitsfahrten im rolls-royce

AGB + Haftungsausschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen von Royale Fahrten Reese, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt, und betrifft die Anmietung der angebotenen Rolls-Royce Fahrzeuge incl. Chauffeur.
Der Vertrag
Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und der mit dem Auftraggeber vereinbarte Gesamtbetrag oder mindestens die Anzahlung überwiesen wurde. Der Auftraggeber erkennt die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers mit der Zahlung des Betrages vorbehaltlos an.
Die Beförderung
Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung oder aus anderen Gründen eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann. Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen. Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs. Für den Fall eines Fahrtabbruches sorgt der Chauffeur für eine Weiterbeförderung der Fahrgäste zum Zielort. Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln, beispielweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung. Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder ist wegen eines Defektes am Fahrzeug oder plötzlicher Erkrankung des Chauffeurs der Fahrtantritt unmöglich, wird dem Auftraggeber der entrichtete Mietpreis erstattet. Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist. Der Auftraggeber hat bei der Gestellung eines Ersatzfahrzeuges keinen Anspruch auf Entschädigungen jedweder Art. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auch auf eine teilweise Erstattung des gezahlten Entgelts ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen oder selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke zu konsumieren. Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit einem guten Saugfuß (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
Verzögerungen
Die Höchstgeschwindigkeiten der eingesetzten Fahrzeuge mit Fahrgästen sind auf Autobahnen 100 km/h, auf Landstraßen 80 km/h und mit Blumenschmuck 40 km/h. Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen. Bei der Preisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und die Wartezeiten bei Trauungen oder Fototermine. Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen.
Preise
Es gelten die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgehandelten Preise und Zusatzbedingungen, wie z.B. Besorgung und Befestigung des Blumenschmuckes. Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab bzw. bis Garage. Im Mietpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer und die Mehrwertsteuer. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgehandelt und in der Rechnung festgehalten wurden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen.
Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis ist vor Antritt der Fahrt in voller Höhe zu zahlen. Bei einer Überschreitung der Mietzeit ist für jede angefangene ½-Stunde der Preis für eine Stunde zu entrichten, mindestens aber 80,- €. Wartezeiten werden wie Fahrzeiten vergütet. Die gebuchte Limousine wird mit der Buchung für den Auftrag vorgemerkt. Die Reservierung erfolgt mit dem Tag, an dem der Gesamtbetrag oder mind. die vereinbarte Anzahlung auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen wurde. Bis zum Eingang des Betrages Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt das Fahrzeug anderweitig zum selben Termin anzubieten. Soll das Fahrzeug für den gewünschten Termin anderweitig gebucht werden, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Auch bei einer ggf. bereits erfolgten Zahlung kann der Auftraggeber das Fahrzeug anderweitig vermieten, wenn der Zahlungseingang nicht spätestens 10 Tage nach dem Tag der Auftragserteilung oder 3 Tage nach dem Rücksprachetag erfolgt ist. Der Auftraggeber hat ein eventuell verspätet eingehendes Entgelt unverzüglich zurück zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages beim Auftragnehmer an.
Stornierungen
Stornierungen der bestellten Fahrt werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind, mündliche oder fernmündliche Stornierungen nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind. Stornierungen bis 6 Wochen vor dem Antritt der Fahrt sind kostenfrei, sofern vom Auftraggeber ein wichtiger Grund für die Stornierung genannt wird und dem Auftragnehmer eine andere Buchung der Limousine für den vorgesehen Termin möglich ist. Trifft dies nicht zu, wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- € einbehalten. Bei Stornierungen bis einschließlich 14 Tage vor dem Antritt der Fahrt werden 50% des vereinbarten Entgelts einbehalten. Bei Stornierungen bis 8 Tage vor dem Antritt der Fahrt werden 80% des für die Fahrt vereinbarten Entgeltes, bei späteren Stornierungen bis einen Tag vor dem Buchungstag werden 90% des für die Fahrt vereinbarten Entgeltes als Aufwandsentschädigung einbehalten. Bei Nichtantritt der Fahrt durch den Auftraggeber oder Stornierungen am Tag des Fahrttermins hat der Auftragnehmer Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in voller Höhe. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Bei mündlichen oder fernmündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, den der Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Stornierungen per Fax, SMS oder e-mail werden wie fernmündliche Stornierungen bearbeitet. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.
Rücktritt
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse, höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere Personenbeförderung mit den verwendeten Fahrzeugen aus Sicht der Verantwortlichen bei Royale Fahrten Reese nicht gewährleisten, unmöglich wird oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet bzw. nicht rechtzeitig geleistet sind.
Haftung
Der Auftragnehmer hat für Personen- und Sachschäden eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Gegenüber dem Auftraggeber oder den beförderten Personen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die durch die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen gedeckt sind. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Chauffeurs, zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Personentransport stehen. Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,-- € je Ereignis und geschädigte Person begrenzt. Wegen der Seltenheit bzw. der Einmaligkeit der eingesetzten Fahrzeuge schließt der Auftraggeber bei Personal- oder Fahrzeugausfällen, die zur Nichterfüllung des Vertrages führen, oder einem Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag Schadenersatzansprüche jeglicher Art wegen Nichterfüllung aus.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Schuldners zuständige Gericht.
Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der rechtlich unwirksamen Bestimmung tritt die rechtlich wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der rechtlich unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Haftungsausschluß
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